Das Comeback von Live-Events führt über Covid-19-Sicherheits- und Präventionskonzepte

Wir haben mit Georg Geczek, einem der führenden Experten für Covid-19-Prävention im deutschsprachigen Raum, über Sicherheitsmaßnahmen für Veranstaltungen gesprochen.
25. August 2020 | 
Manfred Machacek
Das Comeback von Live-Events führt über Covid-19-Sicherheits- und Präventionskonzepte

SCHWERPUNKT „COVID-19 UND EVENTS“

Wir haben mit Georg Geczek, einem der führenden Experten für Covid-19-Prävention im deutschsprachigen Raum, über wichtige Sicherheitsmaßnahmen für Veranstaltungen gesprochen.

Die gute Nachricht vorweg: Trotz aller Auflagen und Schwierigkeiten durch die Covid-19-Pandemie gibt der Experte des Roten Kreuzes wieder grünes Licht für die Durchführung von Business-Events – vorausgesetzt, dass entsprechende Sicherheitsmaßnahmen gut geplant und umgesetzt werden.

Seit 2014 leitet Georg Geczek das Competence Centers für Event Safety Management des Roten Kreuzes. Die bestmögliche Sicherheit bei Veranstaltungen ist für ihn aber nicht nur beruflich oberste Priorität, sondern auch ein ganz persönliches Anliegen.

Im Interview mit Invitario erklärt er die Aufgaben eines Covid-19-Beauftragten, was beim Auftreten einer Covid-19-Infektion als Veranstalter zu tun ist und wie digitales Teilnehmermanagement für mehr Sicherheit von Veranstaltungen sorgt.

INTERVIEW

Das Competence Center für Event Safety Management bietet Aus- und Weiterbildung im Bereich Veranstaltungssicherheit an. Aufgrund von Covid-19 wurde das Angebot um einen Online-Kurs für Covid-19-Beauftragte erweitert. Was kannst du uns darüber sagen?

Georg Geczek: Das Competence Center für Event Safety Management des Roten Kreuzes bietet seit 2014 Aus- und Weiterbildung im Bereich Veranstaltungssicherheit an und hat sich als Kompetenzzentrum für Veranstaltungssicherheit etabliert. Wir bieten unter anderem eine Grundlagenausbildung zum Thema Veranstaltungssicherheit sowie Vertiefungskurse zu Crowd Safety, Crowd Management und Risikomanagement an.

Covid-19 hat die ganze Welt, aber vor allem die Eventbranche, auf den Kopf gestellt. Jetzt beginnen wir langsam, in die „neue Normalität“ zurückzukehren. In Österreich sind seit 1. August 2020 für jede Veranstaltung ab 200 Personen ein Covid-19-Präventionskonzept und ein Covid-19-Beauftragter vorgeschrieben. Der Covid-19-Beauftragte benötigt von der gesetzlichen Grundlage her zwar keine Ausbildung bzw. keine Schulung, allerdings hat sich das Rote Kreuz dazu entschlossen, diesen Kurs zu entwickeln, weil viele Veranstalter diese Weiterbildungsmöglichkeit nachgefragt haben.

Aufgrund der aktuellen Situation hat das Rote Kreuz die Weiterbildung als Online-Kurs umgesetzt. Wie ist dieser im Detail aufgebaut und was beinhaltet er?

Georg Geczek: Die Online-Ausbildung für Covid-19-Beauftragte besteht aus acht Video-Modulen, die selbstständig und zeitlich unabhängig absolviert werden können. Die Gesamtdauer beträgt rund vier Stunden, nach Absolvierung erhält jeder Kursteilnehmer eine Teilnahmebestätigung.

Die Inhalte sind allgemeine Grundlagen der Infektiologie, rechtliche Grundlagen, Risikobeurteilung, Besucherstrom-Management, Hygienemaßnahmen und auch das sogenannte Verdachtsfall-Management.

 

TIPP

Hier erfahren Sie alles über den Online-Kurs für den Covid-19-Beauftragten.

Was sind die Aufgaben eines Covid-19-Beauftragten?

Georg Geczek: In erster Linie ist die Aufgabe eines Covid-19-Beauftragten die Umsetzung des Covid-19-Präventionskonzepts der Veranstaltung. Das bedeutet, er/sie ist Ansprechpartner bei allen Fragen zu Covid-19, unterstützt den Veranstalter bei der Erfüllung seiner Pflichten, setzt die Maßnahmen vor Ort um und dokumentiert diese. Außerdem ist der Covid-19-Beauftragte natürlich die primäre Ansprechperson für die Behörden, wenn ein Infektionsfall auftritt und dadurch die Erhebung der Kontaktpersonen notwendig wird.

Da es sehr viele Aufgaben für den Covid-19-Beauftragten gibt, macht es Sinn, eine eigene Person für diese Aufgabe abzustellen. Letztverantwortlich ist allerdings immer der Veranstalter, der Covid-19-Beauftragte haftet nicht persönlich, außer wenn er/sie grob fahrlässig gehandelt hat.

Der Covid-19-Beauftragte setzt also unter anderem das Covid-19-Präventionskonzept um. Was sind die Inhalte dieses Schutzkonzeptes?

Georg Geczek: In Österreich sind die Inhalte für das Covid-19-Präventionskonzept in der 231. Lockerungsverordnung festgehalten. Darin müssen zum Beispiel Vorgaben zur Schulung von Mitarbeitern enthalten sein. Ebenso wird die Durchführung einer Risikobeurteilung der Veranstaltung verlangt, basierend darauf werden dann die Sicherheitsmaßnahmen geplant und durchgeführt. Das große Schutzziel ist es, das Infektionsrisiko für die Teilnehmenden zu minimieren.

Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören die Regelungen zur Steuerung der Besucherströme, allgemeine und spezifische Hygienevorgaben, Regelungen zur Nutzung von Sanitäreinrichtungen und was bei der Ausgabe von Speisen und Getränken zu beachten ist. Ganz wichtig ist natürlich auch zu wissen, was im Ernstfall zu tun ist, also wenn der Verdacht besteht, dass ein Teilnehmer oder Gast mit Covid-19 infiziert ist.

Welche Maßnahmen werden bei Auftreten einer Covid-19-Infektion oder eines Covid-19-Verdachtsfalls gesetzt?

Georg Geczek: Am besten erläutere ich es anhand eines Beispiels. Nehmen wir an, eine Person hat an einer Veranstaltung teilgenommen und hat ein paar Tage danach Covid-19-Symptome. Der Betroffene wählt die Gesundheitshotline, es kommt ein Testteam vorbei und mit dem Testergebnis stellt sich heraus, dass die Person tatsächlich mit dem Coronavirus infiziert ist.

Dann beginnt die behördliche Nachverfolgung, das bedeutet, die Gesundheitsbehörde interviewt die betroffene Person, um herauszufinden, wo sie in den letzten 14 Tagen war. Sobald die Veranstaltung genannt wird, kontaktiert die Behörde den Covid-19-Beauftragten des Events, dieser ist nämlich deren Ansprechpartner und für die freiwillige Erfassung der personenbezogenen Daten zuständig.

Der Covid-19-Beauftragte muss daraufhin die Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer etc.) der bei der Veranstaltung anwesenden Personen zur Verfügung stellen. Die Behörde entscheidet, wie weiter vorgegangen wird. Es gibt verschiedene Szenarien: Die betroffenen Personen werden nur informiert, sie werden auf Covid-19 getestet oder es wird Heimquarantäne verhängt. Der Veranstalter und dessen Covid-19-Beauftragter haben mit der Kontaktnachverfolgung nichts zu tun, sie erfahren aus Datenschutzgründen auch nicht den Namen der positiv getesteten Person. Im Sinne des Datenschutzes dürfen die personenbezogenen Daten 28 Tage aufbewahrt und müssen im Anschluss gelöscht werden.

„Bei Veranstaltungen ab 200 oder 300 Teilnehmern ist eine digitale Unterstützung wichtig und absolut hilfreich.“

GEORG GECZEK, ROTES KREUZ

Inwieweit erleichtern Tools für das digitale Teilnehmermanagement die Dokumentation der Anwesenheit und damit auch die Kontaktnachverfolgung?

Georg Geczek: Bei kleinen Veranstaltungen mit 50 Teilnehmern ist es wahrscheinlich möglich, diese noch mit Papier und Bleistift oder manuell mit einer Excelliste abzuwickeln. Bei Veranstaltungen ab 200 oder 300 Teilnehmern ist eine digitale Unterstützung wichtig und absolut hilfreich.

Eine digitale Unterstützung kann sehr nützlich sein. Zum Beispiel, wenn es personalisierte Tickets gibt oder die Anwesenden durch eine digitale Gästeliste dokumentiert sind. Es macht das Leben der Veranstalter und Besucher einfacher, weil man im Verdachtsfall die betroffenen Personen besser eingrenzen kann. Allerdings entscheidet nach der Weitergabe der Kontaktdaten die Behörde von Fall zu Fall, wie im Detail vorzugehen ist.

Welchen Ausblick kannst du uns in die Zukunft von Veranstaltungen geben?

Georg Geczek: Ein Ausblick in die Zukunft ist schwierig, wir hätten im Moment alle gerne die berühmte Glaskugel. Ich glaube, es ist trotz Covid-19 wichtig, nach vorne zu schauen und wieder Veranstaltungen durchzuführen. Natürlich mit all den Auflagen, die aktuell gefordert werden.

„Trotz Covid-19 ist es wichtig nach vorne zu schauen und wieder Veranstaltungen durchzuführen.“

GEORG GECZEK, ROTES KREUZ

Es hat erst unlängst eine Messe in Wien mit 70 Ausstellern und rund 500 Messebesuchern stattgefunden. Diese hat gezeigt, dass Veranstaltungen mit Covid-19-Maßnahmen, wie etwa einem Einbahnsystem oder einem „Abstandsball“, der zwischen zu nahe stehende Personen geschoben wird, gut funktionieren.

Es braucht neue Konzepte, es braucht gute Ideen und auch kreative Lösungen, um Veranstaltungsformate neu zu denken. Und es braucht den positiven Blick nach vorne, denn es ist vieles möglich. Wenn man sich im Detail damit beschäftigt, kann man sich wieder trauen, Veranstaltungen durchzuführen.

Ich glaube, in diesem Kontext ist es auch wichtig, positiv nach außen zu kommunizieren. Denn nur, wenn die Menschen das Vertrauen in Veranstaltungen zurückgewinnen, werden sie diese wieder besuchen und Spaß dabei haben.

Dieses Interview ist eine Kurzfassung eines ausführlichen Experten-Talks, den wir am 27. Juli aufgezeichnet haben.

Über Georg Geczek

Seit 2014 leitet Georg Geczek das Competence Centers für Event Safety Management des Roten Kreuzes. Die bestmögliche Sicherheit bei Veranstaltungen ist für ihn aber nicht nur beruflich oberste Priorität, sondern auch ein ganz persönliches Anliegen. Seit Beginn der Covid-19-Pandemie hat Geczek bereits über 3000 Teilnehmer auf die Prävention von Covid-19 bei Veranstaltungen geschult.

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Intro-Video mit Carsten Schwarz