Seit 1. Oktober 2022 gilt in Deutschland ein neuer Rechtsrahmen für Corona-Schutzmaßnahmen. Dadurch können Veranstaltungen aktuell ohne Auflagen stattfinden. Hier finden Sie eine Übersicht über mögliche behördliche Beschränkungen sowie der nötigen Sicherheitsmaßnahmen, die Sie bei den Veranstaltungen Ihres Unternehmens berücksichtigen sollten.
Aktuell keine Auflagen, Länder können bei Bedarf einschränken
In Deutschland gilt von 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 ein neuer Rechtsrahmen für Corona-Schutzmaßnahmen. Es gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen (öffentlichen Personenfernverkehr, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Gesundheitseinrichtungen etc.). Bei Veranstaltungen gibt es aktuell keine bundesweiten Auflagen oder Einschränkungen. Die Länder können allerdings bei Bedarf darüber hinaus weitergehende Regelungen erlassen, die auch bei Veranstaltungen zum Tragen kommen können (siehe nächster Abschnitt).
Mögliche Einschränkungen bei Veranstaltungen
1. Stufe: Mögliche weitergehende Maßnahmen der Länder
Die Länder können zusätzlich zu den bundesweiten Schutzmaßnahmen weitergehende Regelungen erlassen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten.
- Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Dies gilt auch für den Bereich Kultur, Sport, Freizeit sowie Gastronomie. Hier gibt es eine Ausnahme: Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind.
2. Stufe: Weitere Maßnahmen bei konkreter Gefahr der Gesundheitslage
Stellt ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur fest, können weitere Maßnahmen angeordnet werden.
- Maskenpflicht (FFP2-Maske oder medizinische Maske) bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.
- Abstandsgebot und Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
- Verpflichtung zur Erstellung von Hygienekonzepten für Groß- und Einzelhandel, Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Veranstaltungen im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich.
Behördliche Auflagen der einzelnen Bundesländer
Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2023
Im Folgenden finden Sie eine Auflistung, welche Veranstaltungen in welchen Bundesländern unter welchen regionalen „Sonderauflagen“ erlaubt sind. Bitte bedenken Sie, dass sich die Verordnungen aufgrund der aktuellen Lage täglich ändern können. Invitario übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten.
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Baden-Württemberg
Gültigkeit der Verordnung: bis 7. April 2023
Die Landesregierung hat am 24. Januar 2023 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die Verordnung trat am 31. Januar 2023 in Kraft und tritt mit Ablauf des 7. April 2023 außer Kraft. Hier finden Sie die neuen Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
Bayern
Gültigkeit der Verordnung: bis 7. April 2023
In Bayern gilt aktuell die Siebzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayMBl. 2022 vom 30.09.2022). Diese ist seit 1. Oktober 2022 in Kraft und wurde immer wieder aktualisiert und verlängert, so zuletzt am 10. Februar 2023. Details zu den aktuellen Maßnahmen des Landes Bayern finden Sie unter Coronavirus SARS-CoV-2 in Bayern.
Berlin
Gültigkeit der Verordnung: nicht mehr in Kraft
Die Berliner Corona-Verordnung ist nicht mehr in Kraft. Bundesweit gelten jedoch weiterhin bestimmte Schutzmaßnahmen. Informationen zu aktuellen Regelungen können Sie unter Maßnahmen gegen das Corinavirus in Berlin nachlesen.
Brandenburg
Gültigkeit der Verordnung: nicht mehr in Kraft
Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg wird zum 1. März 2023 aufgehoben. Damit entfallen die letzten verbliebenen landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen. Auf der Website des Koordinierungszentrums Krisenmanagement in Brandenburg finden Sie eine Übersicht über die Corona-Regeln in Brandenburg.
Bremen
Gültigkeit der Verordnung: bis 7. April 2023
Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten neben dem Infektionsschutzgesetz des Bundes die Maßnahmen des Senats zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Rahmen der Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung (Stand: 15. November 2022). Sie wurden auf gesetzblatt.bremen.de als „Gesetzblatt 2022 Nr. 101“ veröffentlicht und mit „Gesetzblatt 2022 Nr. 123“ ergänzt. Die Rechtsverordnung wird ferner mit lokalen Allgemeinverfügungen und Verordnungen der freien Hansestadt Bremen ergänzt.
Hamburg
Gültigkeit der Verordnung: bis 7. April 2023
Die Corona-Eindämmungsverordnung ist mit 31. Januar 2023 ausgelaufen und damit auch fast alle Schutzmaßnahmen. Mehr dazu unter „Kurz & knapp: Was gilt denn jetzt?„. Bis 31. Januar 2023 war die Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) gültig.
Allgemeinverfügungen und Verordnungen in Hamburg
Hessen
Gültigkeit der Verordnung: bis 7. April 2023
In Hessen gilt seit dem 1. Oktober 2022 die Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (Coronavirus-Schutzverordnung – CoSchuV). Übersicht aller hessischen Verordnungen und Allgemeinverfügungen
Mecklenburg-Vorpommern
Gültigkeit der Verordnung: bis 7. April 2023
In Mecklenburg-Vorpommern gilt seit 1. Oktober 2022 die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V).
Niedersachsen
Gültigkeit der Verordnung: kein Außerkrafttretensdatum vorgesehen
Die aktuell gültige Fassung der Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) ist ab 1. Oktober 2022 gültig.
Weitere nützliche Links
- Niedersachsen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Amtliche (Eil)Verkündung Niedersächsischer Verordnungen
Nordrhein-Westfalen
Gültigkeit der Verordnung: nicht mehr in Kraft
Am 28. Februar 2023 läuft die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen aus. Damit entfallen auch in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. März 2023 die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen. Übersicht über die Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse des Landes NRW
Rheinland-Pfalz
Gültigkeit der Verordnung: bis 7. April 2023
Die 34. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist von 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gültig. Auf der Seite Corona-Regeln A-Z & FAQ finden Sie weitere nützliche Informationen.
Saarland
Gültigkeit der Verordnung: bis 7. April 2023
Im Saarland ist die Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie am 1. März 2023 in Kraft getreten.
Weitere nützliche Links
- Corona: Aktuelle Rechtsverordnung und Maßnahmen im Saarland
- Verordnung zu Hygienerahmenkonzepten auf der Grundlage der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
Sachsen
Gültigkeit der Verordnung: bis 7. April 2023
Aktuell gilt die Änderung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 27. September 2022. Die aktuelle Verordnungen des Landes Sachsen (gültig seit 1. Oktober 2022) finden Sie zum Download auf der Seite für amtliche Bekanntmachungen. Weitere Informationen liefert die Seite Häufige Fragen zu den Bekanntmachungen.
Sachsen-Anhalt
Gültigkeit der Verordnung: wahrscheinlich bis 7. April 2023
Erklärung der Landesregierung von Sachsen-Anhalt vom 6. Dezember 2022: „Eigenverantwortung gegen Erkrankungen mit dem Coronavirus stärken“
Schleswig-Holstein
Gültigkeit der Verordnung: bis 7. April 2023
In Schleswig-Holstein gilt aktuell die Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2. Die letzte Ersatzverkündung trat am 1. Januar 2023 in Kraft.
Thüringen
Gültigkeit der Verordnung: bis 7. April 2023
Die aktuelle Thüringer Verordnung zur Anpassung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 wurde zuletzt am 2. Februar 2023 überarbeitet und ist seitdem auch gültig.
Weitere nützliche Links
- Die aktuelle Rechtsgrundlage von Thüringen auf einen Blick
- Weitere Informationen zum Coronavirus in Thüringen
Rechtlicher Hinweis
Die Verordnungen in den Bundesländern ändern sich aufgrund der aktuellen Lage meist wöchentlich. Auch ist es möglich, dass aufgrund von einer Häufung von Corona-Fällen regional Beschränkungen gesetzt werden. Diese Übersicht ist keine rechtsbindende Auskunft. Bitte informieren Sie sich daher vor der Organisation einer Veranstaltung vor Ort bei der zuständigen Behörde. Invitario übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten.
Quellen
Eine aktuelle Übersicht über die Situation in allen deutschen Bundesländern stellen der EVVC (Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V.) und der VDVO (Verband der Veranstaltungsorganisatoren) gemeinsam mit der HSMA (Hospitality Sales & Marketing Association) zur Verfügung.
- Corona-Schutzmaßnahmen – was seit Oktober gilt (bundesregierung.de, 01.10.2022)
- Coronavirus: Regeln in den Ländern (bundesregierung.de)
- EVVC: Corona Rechtsverordnungen Deutschland, Österreich und Schweiz
Tipp der Redaktion
Lesen Sie auch unsere beiden Artikel über die Planung und Durchführung von sicheren Veranstaltungen in Zeiten von Covid-19: