Schwerpunkt „Covid-19 und Events“
Online seit 6. Juli 2020, letzte Aktualisierung: 10. Dezember 2020
Seit Anfang Juni können in Deutschland zwar wieder Veranstaltungen unter Auflagen stattfinden, aktuell sind die Möglichkeiten allerdings stark eingeschränkt. Hier finden Sie eine Übersicht der behördlichen Beschränkungen sowie der nötigen Sicherheitsmaßnahmen, die Sie bei den Veranstaltungen Ihres Unternehmens berücksichtigen sollten.
Aktuelle Situation in Deutschland
Veranstaltungsverbot für Großveranstaltungen
Bis zum 31. Dezember 2020 wurde zwischen Bund und Ländern ein grundsätzliches Veranstaltungsverbot für Großveranstaltungen in allen Bundesländern vereinbart. Kleinere Veranstaltungen bis 50 oder 100 Personen sind allerdings in einigen Bundesländern möglich. Die Regelungen sind je nach Bundesland sehr unterschiedlich. Details finden Sie auf der Website des EVVC.
Keine landesweit einheitliche Definition
Leider gibt es in Deutschland keine landesweit einheitliche Definition, was als Großveranstaltung gilt. Jedes Bundesland kann selbst Regelungen festlegen, ab welcher Besucherzahl ein Event als Großveranstaltung gilt (siehe nachfolgender Abschnitt „Erlaubte Veranstaltungen in den einzelnen Bundesländern“).
Ebenfalls kann jedes Bundesland selbst über die Zulassung von Veranstaltungen entscheiden und entsprechende Durchführungsbestimmungen zu den Abstands- und Hygieneregeln erlassen. Dies macht es vor allem für Veranstalter schwierig, die Events in mehreren Bundesländer ausrichten und ihre Abläufe jeweils an die regionalen Auflagen anpassen müssen.
Handlungsempfehlungen für alle Bundesländer
Invitario hat sich die Vorschriften in allen 16 Bundesländern im Detail angesehen: Während einige Behörden den Ablauf von Veranstaltungen in Zeiten von Covid-19 sehr genau regeln, lassen andere viele Punkte offen. Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, den strengsten Maßstab anzulegen. Die folgenden Sicherheitsmaßnahmen werden in vielen Bundesländern als sinnvoll erachtet:
- Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion (insbesondere Husten, Fieber, Erkältungssymptome) ist der Zutritt zu Veranstaltungen zu verwehren.
- Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygienevorschriften. Generell wird ein Abstand von 1,5 Metern – von Person zu Person – empfohlen.
- Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts, das den zuständigen Behörden auf Verlangen auszuhändigen ist.
- Bei geschlossenen Räumen ein Belüftungskonzept bzw. ein regelmäßiger Austausch der Raumluft durch Frischluft.
- Führen einer detaillierten Anwesenheitsdokumentation (vollständiger Name, Adresse, Kontaktdaten). Die Daten müssen vier Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet werden.
- Information vor Ort: Gut sichtbare Aushänge müssen alle Teilnehmer über die Sicherheitsmaßnahmen und Vorschriften informieren.
- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Veranstaltungen ist keine Vorschrift, wird aber allgemein empfohlen.
- Das Einhalten von festen Sitzplätzen ist nur in einigen Bundesländern ein Thema. Wo dies nötig ist, führen wir im nächsten Abschnitt an.
Behördliche Auflagen der einzelnen Bundesländer
Letzte Aktualisierung: 19. Oktober 2020
Im Folgenden finden Sie eine Auflistung, welche Veranstaltungen in welchen Bundesländern unter welchen regionalen „Sonderauflagen“ erlaubt sind. Bitte bedenken Sie, dass damit national gültige Sicherheitsmaßnahmen verbunden sein können (siehe oben).
Hinweis: Mit Teilnehmern sind nur die Gäste der Veranstaltung gemeint, also kein Event-Personal oder andere Mitwirkende.
Baden-Württemberg
Indikator: strenge Auflagen, Unternehmensveranstaltungen möglich
- Seit dem 1. August sind öffentliche Veranstaltungen wie Kongresse, Tagungen oder kleinere Messen mit bis zu 500 Menschen wieder erlaubt.
- Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden bleiben weiterhin untersagt.
Quellen
- Baden-Württemberg.de: Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus
- Baden-Württemberg.de: Corona-Verordnung Messen
Bayern
Indikator: strenge Auflagen, große Unternehmensveranstaltungen möglich
Bei Messen, Kongressen oder Tagungen gibt es keine Personenbeschränkung, solange es zugewiesene Plätze gibt. Pro Teilnehmer muss außerdem eine Fläche von zehn Quadratmetern zur Verfügung stehen. Gibt es keine festen Plätzen, gelten dieselben Beschränkungen wie für Kulturveranstaltungen: Maskenpflicht und ein Hygienekonzept.
Quelle
Berlin
Indikator: geringe Auflagen, große Unternehmensveranstaltungen möglich
Die maximal erlaubte Teilnehmerzahl bei Messen, Kongressen oder Tagungen im Innenbereich liegt bei 1000 Personen. Im Freien dürfen bei Veranstaltungen dieser Art bis zu 5000 Personen zusammenkommen.
Quelle
Brandenburg
Indikator: geringe Auflagen, Unternehmensveranstaltungen möglich
Veranstaltungen dürfen mit bis zu 1000 Teilnehmern stattfinden. Abstands- und Hygieneregeln, im Freien ein geregelter Zutritt, in Räumen genügend Frischluft und das Erfassen von Personendaten müssen gewährleistet werden. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen sind bis Ende 2020 verboten.
Quelle
Bremen
Indikator: strenge Auflagen, Unternehmensveranstaltungen möglich
Messen, Kongresse, Tagungen, gewerbliche Ausstellungen, Spezialmärkte und vergleichbare Veranstaltungen können unabhängig von der Anzahl der Teilnehmenden zugelassen werden. Es muss in diesem Fall dem Ordnungsamt angemeldet und ein geeignetes Schutz- und Hygienekonzept vorgelegt und eine Namensliste der teilnehmenden Personen geführt werden.
Quellen
- Corona: Rechtsverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Covid-Virus SARS-CoV-2
- Bremen.de: Coronavirus
Hamburg
Indikator: geringe Auflagen, Unternehmensveranstaltungen sind möglich
Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen sind im Freien mit bis zu 1.000 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 650 Teilnehmern zulässig. Bei Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmern bedarf es eines Schutzkonzepts.
Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze sind im Freien mit bis zu 100 Teilnehmern und in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Teilnehmern zulässig. Bei Alkoholausschank reduziert sich die Anzahl der zulässigen Teilnehmer jeweils um die Hälfte.
Quelle
Hessen
Indikator: strenge Auflagen, kleinere Unternehmensveranstaltungen möglich
Die Teilnehmerzahl darf 250 aktuell nicht übersteigen (Regelobergrenze). Allerdings kann die zuständige Behörde eine höhere Teilnehmerzahl gestatten. Dabei sind die folgenden Kriterien von Bedeutung:
- kontinuierliche Überwachung der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen,
- die Größe des Veranstaltungsraums,
- die Möglichkeit seiner Belüftung,
- die örtlichen Gegebenheiten und
- die Art der Veranstaltung.
Quellen
- Hessen.de: Corona-Pandemie – was ist wieder erlaubt, was nicht?
- Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie
Mecklenburg-Vorpommern
Indikator: strenge Auflagen, Unternehmensveranstaltungen möglich
Erlaubt sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, an denen maximal 200 Personen teilnehmen, sowie Veranstaltungen unter freiem Himmel, an denen maximal 500 Personen teilnehmen. Es besteht die Pflicht, die Allgemeinen Auflagen für Veranstaltungen hinsichtlich Hygiene und SIcherheit (siehe Anlage 40 der Verordnung) einzuhalten. Die zuständige Gesundheitsbehörde kann Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 400 Personen und im Freien mit maximal 1.000 Personen erteilen.
Quelle
Niedersachsen
Indikator: strenge Auflagen, Unternehmensveranstaltungen möglich
Für Veranstaltungen mit sitzendem Publikum, egal ob drinnen oder draußen, gilt eine Obergrenze von 500 Teilnehmern. Messen, Kongresse, gewerbliche Ausstellungen, Spezialmärkte und ähnliche Veranstaltungen, an denen das Publikum mindestens zeitweise stehend teilnimmt, bedürfen unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden der vorherigen Zulassung.
Quelle
Nordrhein-Westfalen
Indikator: sehr strenge Auflagen, Unternehmensveranstaltungen möglich
Veranstaltungen mit mehr als 1000 Gästen müssen mit dem Land abgestimmt werden – die Kommunen dürfen darüber nicht mehr alleine entscheiden. Für Veranstaltungen mit mehr als 500 teilnehmenden Personen gelten verschärfte Vorgaben: Unter anderem muss der Veranstalter sicherstellen, dass auch An- und Abreise unter Einhaltung des Infektionsschutzes erfolgen können.
Ab 35 Neuinfizierten pro 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen sind Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1000 Personen verboten. Steigt der Wert über 50, sind nur 500 Personen im Außenbereich und 250 Personen in geschlossenen Räumen erlaubt.
Quelle
- Im Detail kann alles in der sehr umfangreichen Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgelesen werden.
Rheinland-Pfalz
Indikator: sehr strenge Auflagen, kleine Unternehmensveranstaltungen möglich
In geschlossenen Räumen dürfen sich bei Veranstaltungen, darunter auch Messen oder Märkte, bis zu 250 Menschen versammeln. Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 500 Personen möglich, wenn der Abstand gewahrt bleibt und Kontaktdaten erfasst werden. In der Landeshauptstadt Mainz liegt die Obergrenze im Freien bei 250 Menschen.
Quelle
Saarland
Indikator: strenge Auflagen, Unternehmensveranstaltungen möglich
Veranstaltungen können unter freiem Himmel mit bis zu 900 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 450 Personen stattfinden. Veranstaltungen mit mehr als 20 anwesenden Personen sind der Ortspolizeibehörde zu melden. Der Veranstalter hat geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolgbarkeit zu treffen und besondere infektionsschutzrechtliche Auflagen zu beachten. In Einzelfällen kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmegenehmigungen erteilen, wenn dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht unbedenklich ist.
Quelle
Sachsen
Indikator: geringe Auflagen, auch große Unternehmensveranstaltungen möglich
Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern sind wieder erlaubt, wenn eine Erhebung von Kontaktdaten stattfindet und ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegt und umgesetzt wird. Allerdings nur, wenn in der Region des Veranstaltungsortes in den vergangenen sieben Tagen die Zahl der Neuinfektionen 20 pro 100.000 Einwohner nicht übersteigt.
Quelle
Sachsen-Anhalt
Indikator: strenge Auflagen, Unternehmensveranstaltungen möglich
Bei Business-Veranstaltungen wie Meetings, Seminare, Fachkongresse und Mitgliederversammlungen ist die Anzahl der Teilnehmer in geschlossenen Räumen auf 500, im Außenbereich auf 1.000 begrenzt. Profisport- und Kulturveranstaltungen könnten nach besonderer Genehmigung durch Gesundheitsamt und Gesundheitsministerium mit deutlich mehr Teilnehmern möglich sein.
Quelle
Schleswig-Holstein
Indikator: strenge Auflagen, große Unternehmensveranstaltungen möglich
Veranstaltungen im Freien sind für bis zu 1500 Teilnehmende erlaubt, in geschlossenen Räumen für bis zu 750 Personen.
Quelle
Thüringen
Indikator: strenge Auflagen, Unternehmensveranstaltungen möglich
Messen, Spezialmärkte und Ausstellungen im Sinne der Gewerbeordnung sind erlaubt, wenn das vorgelegte Infektionsschutzkonzept durch die zuständige Behörde schriftlich genehmigt wird. Die Landkreise und kreisfreien Städte können je nach Infektionsgeschehen Allgemeinverfügungen erlassen. Bei öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen die Kontaktdaten der Teilnehmer erfasst werden.
Quelle
Rechtlicher Hinweis
Die Verordnungen in den Bundesländern ändern sich aufgrund der aktuellen Lage meist wöchentlich. Auch ist es möglich, dass aufgrund von einer Häufung von Corona-Fällen regional Beschränkungen gesetzt werden. Diese Übersicht ist keine rechtsbindende Auskunft. Bitte informieren Sie sich daher vor der Organisation einer Veranstaltung vor Ort bei der zuständigen Behörde. Invitario übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten.
Quellen: Eine aktuelle Übersicht über die Situation in allen deutschen Bundesländern stellt der VDVO (Verband der Veranstaltungsorganisatoren) gemeinsam mit der HSMA (Hospitality Sales & Marketing Association) zur Verfügung. Link: https://vdvo.de/coronavirus/uebersicht/
Tipp der Redaktion
Lesen Sie auch unsere beiden Artikel über die Planung und Durchführung von sicheren Veranstaltungen in Zeiten von Covid-19: