Covid-19: Diese Veranstaltungen sind in der Schweiz erlaubt.

Welche Veranstaltungen können aktuell in der Schweiz umgesetzt werden? Hier finden Sie eine Übersicht der Beschränkungen, der Behördenauflagen und der nötigen Sicherheitsmassnahmen für Veranstaltungen.
9. Januar 2023 | 
Manfred Machacek
Covid-19: Diese Veranstaltungen sind in der Schweiz erlaubt, Foto: Matterhorn

Im Frühling 2022 wurden alle bundesweiten Massnahmen in der Schweiz aufgehoben, Veranstaltungen sind damit ohne Einschränkungen möglich. Ähnlich wie in Österreich gelten in der Schweiz nationale Auflagen für die Durchführung von Veranstaltungen, allerdings können in einzelnen Kantonen strengere Regeln gelten.

Aktuelle Covid-19-Regelungen in der Schweiz

Letzter Check der Beschränkungen: 9. Januar 2023

Alle Veranstaltungen ohne Einschränkungen möglich

In der Schweiz wurden am 17. Februar 2022 fast alle Schutzmassnahmen vom Bundesrat aufgehoben. Am 1. April 2022 wurde auch die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen aufgehoben. Auch Grossveranstaltungen sind wieder ohne Maske und ohne Zertifikat frei zugänglich.

Schutzmassnahmen bei Veranstaltungen aufgehoben

Seit 17. Februar sind die folgende Schutzmassnahmen schweizweit aufgehoben:

  • die Maskenpflicht in Innenbereichen von Veranstaltungen
  • die Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat (3G-, 2G- und 2G+-Regel) zu Veranstaltungen
  • die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen

Einzelne Massnahmen der Pandemiebekämpfung wurden durch die Sitzung des Bundesrates am 21. Dezember 2022 verlängert. Diese betreffen allerdings das grundlegende Gesundheitssystem (Covid-Zertifikate, SwissCovid-App, Kosten von Covid-19-Test) und nicht die Durchführung von Veranstaltungen.

Weitere Informationen:

 

Achtung: Kantonale Massnahmen

Seit der Rückkehr in die normale Lage liegt die Verantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung wieder bei den Kantonen. Bitte beachten Sie daher, dass es in den Kantonen strengere Regeln geben kann, wenn die Fallzahlen auf ihrem Gebiet steigen, ein Anstieg der Fallzahlen droht oder weitere Indikatoren auf eine problematische Entwicklung hindeuten. Auf www.ch.ch/de/coronavirus/ finden Sie unter „Coronavirus: Kontakte der kantonalen Behörden“ weitere Informationen zu den kantonalen Massnahmen.

 

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Empfehlungen für Veranstaltungen

Auch wenn die Schutzmassnahmen weitgehend aufgehoben wurden, so können Sie weiterhin die folgenden Massnahmen freiwillig setzen:

    • Ein Schutzkonzept für öffentlichen Veranstaltungen und Grossveranstaltungen. Informationen zu den Schutzkonzepten finden Sie auch auf der Webseite des SECO.
    • Eine zuständige Person, die für die Umsetzung des Schutzkonzeptes verantwortlich ist und den Behörden als Kontakt dient.
    • Alle Beteiligten (Veranstalter und Besucher) sollten die Hygiene- und Verhaltensregeln befolgen (können).
    • Erhebung der Kontaktdaten der Personen, wenn es zu engen Kontakten kommt, um die Infektionskette rückverfolgen zu können.
    • Das Abstandhalten (1,5 Meter), die Hygienemassnahmen und die Verwendung von Masken in Innenräumen.

Verantwortlichkeiten

In der Schweiz sind die Organisatoren von Veranstaltungen und die Betreiber von Locations für die Erfüllung der Vorgaben und deren Einhaltung verantwortlich. Weder der Bund noch die Kantone validieren oder genehmigen Schutzkonzepte. Die Einhaltung der Schutzkonzepte wird allerdings von den Kantonen überwacht.

 


 

Rechtlicher Hinweis

Die Massnahmen und Verordnungen können sich zum Teil wöchentlich ändern. Auch ist es möglich, dass aufgrund von einer Häufung von Corona-Fällen regional Beschränkungen gesetzt werden. Diese Übersicht ist keine rechtsbindende Auskunft. Bitte informieren Sie sich daher vor der Organisation einer Veranstaltung vor Ort bei der zuständigen Behörde. Invitario übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten.

Quellen & Links (Bundesamt für Gesundheit BAG)

 


 

Tipp der Redaktion

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